Zum Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 180 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das Bundessozialgericht konkretisiert die Begrifflichkeit der "gemeinsamen Wohnung" nun dahin, dass die Förderung mit einem Wohngruppenzuschlag nur für Wohnformen ausgeschlossen ist, die lediglich bei rein "formaler" Betrachtung der ambulanten Versorgung zuzuordnen wären, faktisch aber einer stationären Vollversorgung entsprechen (Weiterführung von BSG, Urt. v. 18. 02. 2016, B 3 P 5/14 R = BSGE 120, 271). 2. Ziel des Wohngruppenzuschlags ist es, den Wünschen der Pflegebedürftigen entsprechend die Rahmenbedingungen für neue Wohnund Betreuungsformen im ambulanten Bereich - auch in finanzieller Hinsicht - deutli…