Keine Steuerfreiheit der Gutachtertätigkeiten im Auftrag des Medizinischen Dienstes.
Klaßmann, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 190 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass • die durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des Medizinischen Dienstes einer Pflegekasse erfolgende Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit, die von dieser Pflegekasse zur Ermittlung des Umfangs etwaiger Ansprüche ihrer Versicherten auf Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verwendet werden, eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung darstellt, soweit sie für die sachgerechte Bewirkung der Umsätze in diesem Bereich unerlässlich ist; • diese Vorschrift dem nicht entgegens…