Zur Fälligkeit einer durch einen Schiedsspruch festgesetzten Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 4 · S. 241 bis 249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Zur Durchsetzung eines Anspruchs aufgrund eines Schiedsspruchs nach § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V (in der bis zum 31. 12. 2016 geltenden Fassung; seither: § 132a Abs. 4 Satz 9 SGB V) steht dem Gläubiger allein die allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zu. 2. Solange der Schiedsspruch noch nicht fertiggestellt ist oder während eines sich daran anschließenden gerichtlichen (Ersetzungsbzw. Feststellungs-)Verfahrens kann eine betroffene Forderung weder außergerichtlich noch gerichtlich geltend gemacht werden. 3. Die gerichtliche Überprüfung des Schiedsspruchs hat zur Folge, dass die Fälligkeit der betroffen…