CareLit Fachartikel
Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 287 bis 297
Dokument
229998
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 8 bis 12 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) machen keine Vorgaben für die Höhe des als angemessen anzusehenden Nachtarbeitszuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG. Konkrete Vorgaben zur Höhe einer Entschädigung in Geld oder eines finanziellen Ausgleichs für Nachtarbeiter ergeben sich auch nicht aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 des Übereinkommens 171 (1990) der Internationalen Arbeitsorganisation (juris: IAOÜbk 171) über Nachtarbeit.
Schlagworte
NACHTARBEIT
RICHTLINIE
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
ARBEITSZEIT
HÖHE
ES
ARBEITSBELASTUNG
BESCHLEUNIGUNG
KAUSALITÄT
MENSCHEN
ARBEITSLEISTUNG