CareLit Fachartikel

Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 287 bis 297

Dokument
229998
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
287 bis 297
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Art. 8 bis 12 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) machen keine Vorgaben für die Höhe des als angemessen anzusehenden Nachtarbeitszuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG. Konkrete Vorgaben zur Höhe einer Entschädigung in Geld oder eines finanziellen Ausgleichs für Nachtarbeiter ergeben sich auch nicht aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 des Übereinkommens 171 (1990) der Internationalen Arbeitsorganisation (juris: IAOÜbk 171) über Nachtarbeit.

Schlagworte

NACHTARBEIT RICHTLINIE URTEIL ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT ARBEITSZEIT HÖHE ES ARBEITSBELASTUNG BESCHLEUNIGUNG KAUSALITÄT MENSCHEN ARBEITSLEISTUNG