Zur Eingruppierung in die unterschiedlichen Entgeltgruppen als Gruppenleiter bzw. Teamleiter oder als Stationsleiter.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 305 bis 313
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe P 12 setzt voraus, dass anfallende Arbeitsvorgänge einer Tätigkeit als Stationsleiter mindestens zur Hälfte die Gesamtarbeitszeit des Klägers ausfüllen (§12 Abs. 2 TVÖD-VKA). 2. Daher ist es erforderlich, dass der Kläger Arbeitsvorgänge aufzeigt und die Tatsachen vorträgt, aus denen sich bezogen auf diese Arbeitsvorgänge die Tätigkeit als Stationsleiter auch in zeitlicher Hinsicht ergibt. Die Ausübung dieser Arbeitsvorgänge muss dann wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit des Klägers in Anspruch nehmen. 3. Entscheidend für das Eingrup…