CareLit Fachartikel

Zur Eingruppierung in die unterschiedlichen Entgeltgruppen als Gruppenleiter bzw. Teamleiter oder als Stationsleiter.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 305 bis 313

Dokument
230000
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
305 bis 313
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe P 12 setzt voraus, dass anfallende Arbeitsvorgänge einer Tätigkeit als Stationsleiter mindestens zur Hälfte die Gesamtarbeitszeit des Klägers ausfüllen (§12 Abs. 2 TVÖD-VKA). 2. Daher ist es erforderlich, dass der Kläger Arbeitsvorgänge aufzeigt und die Tatsachen vorträgt, aus denen sich bezogen auf diese Arbeitsvorgänge die Tätigkeit als Stationsleiter auch in zeitlicher Hinsicht ergibt. Die Ausübung dieser Arbeitsvorgänge muss dann wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit des Klägers in Anspruch nehmen. 3. Entscheidend für das Eingrup…

Schlagworte

STATIONSLEITUNG EINGRUPPIERUNG TAGESKLINIK STATION LEITUNG PFLEGEPERSONAL PFLEGE RECHTSPRECHUNG AMBULANZ ARBEITSVERHÄLTNIS PSYCHIATRIE ÄRZTE PATIENTEN NEUROFEEDBACK STELLENBESCHREIBUNG SCHREIBEN