Bewertung der praktischen Prüfung - hier: erneute Wiederholungsprüfung in der Gesundheitsund Krankenpflege
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 313 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die Bewertung der Prüfung mit der Note »Mangelhaft« ist rechtswidrig, weil die Prüfungskommission nicht ordnungsgemäß besetzt war. Denn die hier maßgebliche Bestimmung in § 15 Abs. 3 Satz 1 KrPflAPrV steht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang. 2. Das endgültige Nichtbestehen der praktischen Prüfung führt nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 KrPflAPrV zum Nichtbestehen der staatlichen Prüfung zur Gesundheitsund Krankenpflegerin und verwehrt der Klägerin damit den Zugang zu unterschiedlichen Berufen, weshalb die verordnungsrechtlichen Regelungen hinsichtlich solcher Pr…