Sperrzeit nach Kündigung wegen Zuzugs zum nichtehelichen Partner - Fall 252
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 5 · S. 347 bis 348
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Strittig ist die Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit. Frau K. war vom 01. 04. 2011 bis zum 30. 03. 2021 bei der Helios Klinik in U. als Gesundheitsund Krankenpflegerin beschäftigt. Ihren aus B. stammenden Partner hatte sie über die Ausbildung kennengelernt. Seit 2016 ist das Paar zusammen. Zum 30. 03. 2021 kündigte Frau K. ihre Arbeitsstelle in U. , um ihrem Partner nach B. zu folgen. Dort nahm sie am 14. 05. 2021 eine Arbeit als Gesundheitsund Krankenpflegerin auf. Zum 01. 04. 2021 hatte sich Frau K. arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld (Alg) beantragt. In einer Stellungnahme zu den Gründen der Kündigung gab sie…