Eingruppierung einer Stationsleitung - große Station
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 6 · S. 371 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine große Station im Sinne der Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD-K-VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind (wie BAG, Besteht, v. 13. 05. 2020 - 4 AZR 173/79). Beschäftigte im Sinne der Tarifnorm sind Arbeitnehmer und Beamte, nicht aber Auszubildende, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und Praktikanten. Auch Springer bzw. Vertretungskräfte, die lediglich vorübergehend ausfallende Stammkräfte ersetzen, sind bei der Beschäftigtenzahl…