CareLit Fachartikel

Klinikbetreiber haftet für groben Fehler einer Gesundheitsund Krankenpflegerin - Fall 253

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 6 · S. 415 bis 416

Dokument
230013
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
415 bis 416
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Auf einer Intensivstation bestand die interne Anweisung, die zum Schutz der Patienten verlangte, dass vom Pflegepersonal erfasste EKG-Befunde vorne in der Behandlungsakte abgelegt werden sollen, sodass der behandelnde Arzt diese Befunde sogleich sehen kann. Zudem bestand die Anweisung, dass die Anfertigung des EKGs in der Behandlungsakte vermerkt werden soll. Eine Gesundheitsund Krankenpflegerin legte von ihr gerade gefertigte EKG-Befunde einer 43-jährigen Patientin aber entgegen dieser Weisung nicht vorne in die Behandlungsakte und sie vermerkte auch nicht, dass das EKG durchgeführt worden war. Dieses EKG zeigt…

Schlagworte

EKG PFLEGEPERSONAL SCHMERZENSGELD ARBEITGEBER BEHANDLUNGSFEHLER ENTSCHEIDUNG HIRNSCHADEN VISITE PATIENTEN VERHALTEN UNTERLAGEN PRAXIS PflegeRecht