Klinikbetreiber haftet für groben Fehler einer Gesundheitsund Krankenpflegerin - Fall 253
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 6 · S. 415 bis 416
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf einer Intensivstation bestand die interne Anweisung, die zum Schutz der Patienten verlangte, dass vom Pflegepersonal erfasste EKG-Befunde vorne in der Behandlungsakte abgelegt werden sollen, sodass der behandelnde Arzt diese Befunde sogleich sehen kann. Zudem bestand die Anweisung, dass die Anfertigung des EKGs in der Behandlungsakte vermerkt werden soll. Eine Gesundheitsund Krankenpflegerin legte von ihr gerade gefertigte EKG-Befunde einer 43-jährigen Patientin aber entgegen dieser Weisung nicht vorne in die Behandlungsakte und sie vermerkte auch nicht, dass das EKG durchgeführt worden war. Dieses EKG zeigt…