Zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten - Kündigung aus personenbedingten Gründen
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 7 · S. 426 bis 439
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Die im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber verauslagt hat, stellt auch in Verbindung mit der Erklärung des Arbeitnehmers, es sei ihm bewusst, dass durch die Weiterbildung und die Vertragsvereinbarung noch Kosten offen seien, ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 780, § 781 BGB dar. 2. Ist der Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen bis zum Ablauf der Bleibefrist nicht mehr in der Lage, seinen arbeitsvertragl…