CareLit Fachartikel

Verbindliche kommunale Bedarfsplanung und Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen

Dickmann, F. · PflegeRecht · 2021 · Heft 7 · S. 470 bis 483

Dokument
230021
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Dickmann, F.
Ausgabe
Heft 7 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
470 bis 483
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemäß APG NRW ist verfassungsgemäß. 2. Die Regelungen im APG NRW zur verbindlichen kommunalen Bedarfsplanung betreffen die Freiheit der Berufsausübung des Anbieters, nicht die berufliche Betätigung des Anbieters an sich. 3. In einem kommunalen Planungsprozess nicht berücksichtigte Anbieter werden auf die Option der Selbstzahlereinrichtung und des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 76a Abs. 3 SGB XII verwiesen.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG EINRICHTUNG NORDRHEIN-WESTFALEN SOZIALHILFE PLANUNG HILFE ZIEL ENTWICKLUNG PFLEGE RECHTSPRECHUNG FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG ES STÄDTE MENSCHEN PATIENTEN