Verbindliche kommunale Bedarfsplanung und Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen
Dickmann, F. · PflegeRecht · 2021 · Heft 7 · S. 470 bis 483
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemäß APG NRW ist verfassungsgemäß. 2. Die Regelungen im APG NRW zur verbindlichen kommunalen Bedarfsplanung betreffen die Freiheit der Berufsausübung des Anbieters, nicht die berufliche Betätigung des Anbieters an sich. 3. In einem kommunalen Planungsprozess nicht berücksichtigte Anbieter werden auf die Option der Selbstzahlereinrichtung und des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 76a Abs. 3 SGB XII verwiesen.