CareLit Fachartikel

Versorgungsvertrag - Pflegekräfte mit Ausbildung, aber ohne Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 8 · S. 517 bis 527

Dokument
230028
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
517 bis 527
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: Behandlungspflegerische Leistungen, die von Pflegekräften erbracht werden, die zwar eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber (noch) nicht über die nach z.B. dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz erforderliche Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung verfügen, ziehen keinen Vergütungsanspruch nach sich. Bereits vergütete Leistungen können im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückgefordert werden. Gleiches gilt im Falle eines durch das Abzeichnen »im Auftrag« begründeten Dokumentationsfehlers.

Schlagworte

KRANKENPFLEGE LEISTUNG KRANKENKASSE MITARBEITER AUSBILDUNG VERTRAG ZEIT VORSCHRIFTEN FRAU RECHTSPRECHUNG TRAGEN BERUFSAUSBILDUNG PATIENTEN HÖHE WAHRNEHMUNG FÜHRUNG