CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheitsund Krankenpflegerin"

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 9 · S. 599 bis 607

Dokument
230039
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
599 bis 607
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Für die Entscheidung über eine Klage, die sich gegen den Widerruf der Berufsbezeichnung »Krankenschwester« richtet, ist auf die Sachund Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses abzustellen. 2. Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 KrPflG - wie auch im Sinne von § 2 Nr. 2 PflBG - liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet. 3. Auch ein einmaliger schwerwiegender Verstoß gegen Berufspflichten kann den Widerruf zum Führen einer Berufsbezeichnung rechtfertigen. 4. Hier: Ei…

Schlagworte

FRAU PROGNOSE KRANKENSCHWESTER ENTSCHEIDUNG STRAFTAT GESUNDHEIT RECHT URTEIL GESETZ RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG WAHRNEHMUNG GEWALT PATIENTEN HÖHE