CareLit Fachartikel
Zur Rückzahlung von Fortbildungskosten (hier: personenbedingte Eigenkündigung)
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 657 bis 668
Dokument
230044
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei einer aus personenbedingten Gründen berechtigten Eigenkündigung nicht ausnimmt, benachteiligt die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam (wie LAG Hamm, Urt. v. 29.01.2021 - 1 Sa 954/20).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
FORTBILDUNG
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
WEITERBILDUNG
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
KRANKHEIT
TRAGEN
EHE
ES
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
DRUCK