CareLit Fachartikel

Zur Rückzahlung von Fortbildungskosten (hier: personenbedingte Eigenkündigung)

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 657 bis 668

Dokument
230044
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
657 bis 668
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei einer aus personenbedingten Gründen berechtigten Eigenkündigung nicht ausnimmt, benachteiligt die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam (wie LAG Hamm, Urt. v. 29.01.2021 - 1 Sa 954/20).

Schlagworte

ARBEITNEHMER FORTBILDUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG KOSTEN WEITERBILDUNG ZEIT ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT TRAGEN EHE ES HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN DRUCK