Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO wegen Datenschutzverstoß des Arbeitgebers - Fall 257
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 695
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Herr G. ließ sich als HIV-infizierter Patient in der Klinik H. behandeln. Später wurde der Patient als Mitarbeiter in der Klinik H. eingestellt. Die Klinik verabsäumte es, die abgespeicherten Gesundheitsdaten zu sperren, einige Mitarbeiter der Klinik konnten für einige Wochen Einblick nehmen und erfuhren so von der HIV-Infektion des Arbeitskollegen. Allerdings war "nur" das "Patientendeckblatt" einsehbar, sodass "nur" der Name und die Anschrift, die Krankenkasse und (sehr klein vermerkt, kaum lesbar) die Diagnose "HIV" lesbar waren; jedoch keine weiteren detaillierteren Gesundheitsdaten. Durch das plötzliche dis…