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Zur Umsetzung einer Krankenschwester nach Forderung von Maskenpausen. Correction: Zur Umsetzung einer Krankenschwester nach Forderung von Maskenpausen. The corrected sentence does…

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 668 bis 675

Dokument
230048
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
668 bis 675
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Das vertragliche Direktionsund Weisungsrecht der Beklagten umfasst die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des § 106 GewO einen anderen Arbeitsort als den bisherigen zuzuweisen. 2. Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit an anderen Orten verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf einen selbst im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (vgl. dazu BAG v. 28. 08. 2013 - 10 AZR 569/12, juris unter Bezugnahme auf BAG v. 26. 09. 2012 - 10 AZR 311/11; BAG v. 19…

Schlagworte

STATION KRANKENSCHWESTER ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG UNFALLVERSICHERUNG URTEIL ES ARBEITSLEISTUNG TRAGEN PERSONEN PATIENTEN ZEIT SCHREIBEN