Zur Umsetzung einer Krankenschwester nach Forderung von Maskenpausen. Correction: Zur Umsetzung einer Krankenschwester nach Forderung von Maskenpausen. The corrected sentence does…
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 668 bis 675
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Das vertragliche Direktionsund Weisungsrecht der Beklagten umfasst die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des § 106 GewO einen anderen Arbeitsort als den bisherigen zuzuweisen. 2. Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit an anderen Orten verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf einen selbst im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (vgl. dazu BAG v. 28. 08. 2013 - 10 AZR 569/12, juris unter Bezugnahme auf BAG v. 26. 09. 2012 - 10 AZR 311/11; BAG v. 19…