CareLit Fachartikel

Zur Eingruppierung einer Praxisanleiterin nach AVR Caritas - Ausschlussfrist als rechtsvernichtende Einwendung.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 11 · S. 707 bis 714

Dokument
230052
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 11 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
707 bis 714
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Gerichts: 1. Gemäß Abschnitt I (b) der Anlage 1 AVR Caritas ist der Mitarbeiter in die Vergütungsbzw. Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von ihm nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Das ist der Fall, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsbzw. Entgeltgruppe erfüllen. Diese Regelungen entsprechen dem Eingruppierungssystem der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Die hierzu ergangene Rechtsprechung…

Schlagworte

AVR EINGRUPPIERUNG AUSBILDUNG PRAXISANLEITER MITARBEITER PRAXISANLEITUNG PFLEGE STELLENBESCHREIBUNG WEITERBILDUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN PFLEGESTATIONEN ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENPFLEGE SCHREIBEN ZEIT