CareLit Fachartikel
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres ehemaligen Krankenpflegers.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 11 · S. 715 bis 728
Dokument
230053
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres ehemaligen Krankenpflegers in einem anderen Klinikum; insbesondere zum (fehlenden) Pflichtwidrigkeitszusammenhang - im Rahmen einer Garantenstellung aus Ingerenz - zwischen dem Erstellen eines unzutreffenden Arbeitszeugnisses durch Verschweigen von Verdachtsmomenten und den nachfolgend begangenen Tötungen des insoweit tatverdächtigen Mitarbeiters.
Schlagworte
ZEUGNIS
VERANTWORTLICHKEIT
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGER
ARBEITNEHMER
LEBEN
STATION
ARBEITSZEUGNIS
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
MENSCHEN
ZEIT
ES
ANÄSTHESIE
WISSEN