CareLit Fachartikel

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres ehemaligen Krankenpflegers.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 11 · S. 715 bis 728

Dokument
230053
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 11 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
715 bis 728
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres ehemaligen Krankenpflegers in einem anderen Klinikum; insbesondere zum (fehlenden) Pflichtwidrigkeitszusammenhang - im Rahmen einer Garantenstellung aus Ingerenz - zwischen dem Erstellen eines unzutreffenden Arbeitszeugnisses durch Verschweigen von Verdachtsmomenten und den nachfolgend begangenen Tötungen des insoweit tatverdächtigen Mitarbeiters.

Schlagworte

ZEUGNIS VERANTWORTLICHKEIT ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG KRANKENPFLEGER ARBEITNEHMER LEBEN STATION ARBEITSZEUGNIS RECHTSPRECHUNG PATIENTEN MENSCHEN ZEIT ES ANÄSTHESIE WISSEN