CareLit Fachartikel
Richtige Eingruppierung einer Beschäftigten in einem Gesundheitsberuf
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 781 bis 785
Dokument
230061
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze der Bearbeiterin: 1. Die Klägerin übt "entsprechende Tätigkeiten" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b der Anlage 1 EntgO (VKA) Teil B XXIV aus. 2. Sie ist zudem eine "sonstige Beschäftigte", die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine Erzieherin verfügt. 3. Gleichwertige Fähigkeiten können insbesondere durch Berufserfahrung erworben sein. Dabei können gerade aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen der Beschäftigten gezogen werden, wenn diese eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt (BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19, juris)
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
KRANKENPFLEGER
PSYCHIATRIE
STELLENBESCHREIBUNG
ANFORDERUNG
ARBEITNEHMER
DOKUMENTATION
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
FREIHEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERUFSGRUPPEN
HÖHE
SCHREIBEN