Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach fehlerhafter Behandlung
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 792 bis 804
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze der Bearbeiterin: 1. Bei einem gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag haftet der Krankenhausträger für das Fehlverhalten des von ihm eingesetzten Pflegepersonals für solche Handlungen, die keine ausdrückliche Weisung des für die Behandlung zuständigen Belegarztes erfordern. 2. Der die Behandlung anordnende Belegarzt haftet nicht, wenn er zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend ist und auch keine Verpflichtung zur Anwesenheit besteht. Hingegen haftet der den Dienst übernehmende Belegarzt für das Verschulden des Pflegepersonals, da er mit der Dienstübernahme einen eigenen Behandlungsvertrag mit dem Pat…