Ruhen der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (hier: Gesundheitsund Krankenpfleger)
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 805 bis 812
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Das Ruhen der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung bedeutet einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl. 2. Für die in Bezug auf eine strafrechtliche Verurteilung zu treffende Prognoseentscheidung ist eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erforderlich. 3. Die Anordnung des Sofortvollzugs der Ruhensanordnung ist wegen des damit verbundenen vorläufigen Berufsverbots nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft. 4. Einzelfall, in dem k…