CareLit Fachartikel

Ruhen der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (hier: Gesundheitsund Krankenpfleger)

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 805 bis 812

Dokument
230064
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
805 bis 812
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Das Ruhen der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung bedeutet einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl. 2. Für die in Bezug auf eine strafrechtliche Verurteilung zu treffende Prognoseentscheidung ist eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erforderlich. 3. Die Anordnung des Sofortvollzugs der Ruhensanordnung ist wegen des damit verbundenen vorläufigen Berufsverbots nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft. 4. Einzelfall, in dem k…

Schlagworte

KRANKENPFLEGER ENTSCHEIDUNG LEBEN PFLEGEPERSONAL WIRKUNG GESUNDHEIT KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG STATION FREIHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT PATIENTEN BRADYKARDIE PATIENTENZIMMER HAND BLUTGASANALYSE