Zur Fortsetzung des Versorgungsvertrags bei grober Pflichtverletzung im Sinne des § 74 Abs. 2 SGB XI.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 812 bis 825
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Bei groben Pflichtverletzungen im Sinne des § 74 Abs. 2 SGB XI - hier im Wesentlichen: Schädigung von Pflegebedürftigen infolge der Pflichtverletzung und Abrechnung nicht erbrachter Leistungen - ist in der Gesamtschau zu bewerten, ob die Fortsetzung des Versorgungsvertrags den Pflegekassen zumutbar ist. 2. Erforderlich dafür ist die Prognose, ob der Pflegedienst aufgrund des Gewichts, der Dauer und der Intensität der Pflichtverletzung nicht mehr die Gewähr für eine zuverlässige, vertragsund gesetzeskonforme Versorgung der Pflegebedürftigen bietet. Lässt die Haltung des Pflegedienstes k…