CareLit Fachartikel

Sozialamt kann Pflegebedürftigen nicht wegen Behinderung zum Heimwechsel zwingen. Fall 259.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 828

Dokument
230067
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
828
Erschienen: 2022-01-21 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Betroffene, ein 52-Jähriger mit Pflegegrad 4, lebt seit Anfang Februar 2020 in einem Pflegeheim. Das zuständige Sozialamt übernahm zunächst die Kosten. Im Oktober 2021 teilte das Sozialamt jedoch mit, dass in seinem Fall eine Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung geeigneter wäre. Er solle daher einen Antrag bei dem für Eingliederungshilfe zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellen. Der Betroffene fühlte sich jedoch in seiner bisherigen Einrichtung sehr wohl und wollte keinen Wechsel. Daraufhin stellte das Sozialamt die Unterstützung ein.

Schlagworte

SOZIALAMT EINRICHTUNG BEHINDERUNG HILFE ENTSCHEIDUNG PFLEGE BEHINDERTER BETREUUNG RECHT MENSCHEN DRUCK PflegeRecht