CareLit Fachartikel
Sozialamt kann Pflegebedürftigen nicht wegen Behinderung zum Heimwechsel zwingen. Fall 259.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 12 · S. 828
Dokument
230067
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betroffene, ein 52-Jähriger mit Pflegegrad 4, lebt seit Anfang Februar 2020 in einem Pflegeheim. Das zuständige Sozialamt übernahm zunächst die Kosten. Im Oktober 2021 teilte das Sozialamt jedoch mit, dass in seinem Fall eine Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung geeigneter wäre. Er solle daher einen Antrag bei dem für Eingliederungshilfe zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellen. Der Betroffene fühlte sich jedoch in seiner bisherigen Einrichtung sehr wohl und wollte keinen Wechsel. Daraufhin stellte das Sozialamt die Unterstützung ein.
Schlagworte
SOZIALAMT
EINRICHTUNG
BEHINDERUNG
HILFE
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
BEHINDERTER
BETREUUNG
RECHT
MENSCHEN
DRUCK
PflegeRecht