Rechtsprechung: Veröffentlichung eines Hygieneberichts ("Topf Secret")
Prof. Dr. Mann, R. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 1 · S. 27 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Verletzung des Allgemeinen (Unternehmer-)Persönlichkeitsrechts handelt es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand, d.h. die Rechtswidrigkeit ist nicht durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert, sondern im Rahmen einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles und Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit positiv festzustellen. Stehen sich als widerstreitende Interessen die Meinungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit e…