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Rechtsprechung 6: Untersagung der Veröffentlichung von im Rahmen einer Betriebskontrolle in einer Krankenhausküche festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstößen

Roffael, E. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 1 · S. 54 bis 57

Dokument
230236
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Roffael, E.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
54 bis 57
Erschienen: 2022-01-31 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Senatsrechtsprechung, nach der eine Information über festgestellte Hygienemängel nicht notwendigerweise den Nachweis einer nachteiligen Beeinflussung bestimmter Lebensmittel voraussetzt, wenn nach der Art des festgestellten Hygieneverstoßes ein deutlich erhöhtes Risiko für eine nachteilige Beeinflussung besteht, entbindet nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, die betroffenen Lebensmittel mit Blick auf die jeweiligen Verstöße und ausgehend von diesen hinreichend genau zu bezeichnen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2019 — 9S 584/19 —, juris; Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG INFORMATION AUGE ESSEN RECHTSPRECHUNG RISIKO VORSCHRIFTEN ZEIT KONTAMINATION ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT RECHTSANWÄLTE SCHREIBEN INSEKTEN NAMEN TÄUSCHUNG