CareLit Fachartikel
Rechtsprechung: Probenahme bei lebensmittelrechtlicher Überwachung
Weigel, C. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 1 · S. 62 bis 67
Dokument
230238
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer Abklatschprobe handelt es sich um eine Probe i.S.v. § 39 Abs. 1 S. 2 LFGB, für die mangels anderer Vorgaben die allgemeine Regelung zur Probe und Gegenprobe gilt. Folge eines Verstoßes hiergegen ist ein Verwertungsverbot.
Schlagworte
VORSCHRIFTEN
USA
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
INFORMATION
DESINFEKTION
RICHTLINIE
BETRIEB
RECHTSPRECHUNG
INTERNET
SCHREIBEN
BERUFSAUSÜBUNG
NAMEN
TÄUSCHUNG
KÄSE