Keine kostenfreien Leistungen!
Heiber, A. · Häusliche Pflege · 2022 · Heft 2 · S. 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neulich gab es mal wieder in der Facebook-Gruppe Häusliche Pflege eine kleine Diskussion darüber, ob und was man für Dienstleistungen wie das Medikamentenmanagement berechnen sollte. Nur nochmal zur Klärung: Die Krankenkasse bezahlt dem Pflegedienst sowohl bei der Medikamentengabe als auch beim Stellen der Wochenbox lediglich die konkrete Leistung (Geben bzw. Stellen), nicht aber das Bestellen von Rezepten, das Chipkarten-Hin-und-Hertragen, den Gang zur Apotheke etc. Es liegt in der Verantwortung des Patienten/Versicherten, dies zu organisieren. Aufgabe des Pflegedienstes ist es (nur), ihn aufmerksam zu machen,…