CareLit Fachartikel
Vergütung von Überstunden in einem mobilen Pflegedienst
N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 7-8 · S. 190 bis 192
Dokument
230454
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die Pflichtstunden, die absolviert sein müssen, um eine praktische Ausbildung abschließen zu können, haben nichts mit der vertraglich geregelten Arbeitszeit zu tun.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITSVERTRAG
AUSBILDUNG
RHEINLAND-PFALZ
ARBEITNEHMER
PROBEZEIT
ALTENPFLEGE
ARBEITGEBER
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
KRANKENHÄUSER
Rechtsdepesche