CareLit Fachartikel
Probezeitkündigung eines Bereitschaftsarztes
N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 7-8 · S. 192 bis 194
Dokument
230455
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Für den Beginn der Probezeit ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem ab die Vertragsparteien ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten begründen wollen. Im Regelfall ist dies dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nach der vertraglichen Vereinbarung seine Arbeit aufnimmt.
Schlagworte
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
PROBEZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BEREITSCHAFTSDIENST
ENTSCHEIDUNG
FACHARZT
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
ALTENPFLEGE
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
ORTHOPÄDIE
ZEIT