CareLit Fachartikel

Probezeitkündigung eines Bereitschaftsarztes

N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 7-8 · S. 192 bis 194

Dokument
230455
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2020
Jahrgang 18
Seiten
192 bis 194
Erschienen: 2022-02-07 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Für den Beginn der Probezeit ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem ab die Vertragsparteien ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten begründen wollen. Im Regelfall ist dies dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nach der vertraglichen Vereinbarung seine Arbeit aufnimmt.

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT PROBEZEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BEREITSCHAFTSDIENST ENTSCHEIDUNG FACHARZT VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG ALTENPFLEGE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER ORTHOPÄDIE ZEIT