CareLit Fachartikel
Sturz eines Besuchers im Krankenhaus
N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 7-8 · S. 196 bis 198
Dokument
230460
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Der Betreiber eines Krankenhauses hat als Verkehrssicherungspflichtiger diejenigen Maßnahmen vorzunehmen, die nach den Sicherungserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung drohen.
Schlagworte
BETREIBER
ENTSCHEIDUNG
LEBEN
SCHADENSERSATZ
VERLETZUNG
AUFZUG
FLUR
GESUNDHEIT
HAFTUNGSRECHT
Krankenhaus
Ambulante Behandlung
Dienstanweisungen
Aufmerksamkeit
Berufsausübung
Beleuchtung
Deutschland