CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Krankenschwester als Praxisanleiterin
Rechtsdepesche · 2020 · Heft 9-1 · S. 255 bis 257
Dokument
230470
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Für die Anforderung einer entsprechenden Tätigkeit i. S. d. Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe P8 Fallgruppe 2 TVöD (VKA) - „Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit“ - genügt nicht die Bestellung zur Praxisanleitung. Vielmehr ist darzulegen, dass zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderung einer entsprechenden Tätigkeit in dieser Funktion erfüllen.
Schlagworte
ANFORDERUNG
AUSBILDUNG
KRANKENPFLEGE
PRAXISANLEITUNG
STATION
WAHRNEHMUNG
ZEIT
PFLEGE
PRAXISANLEITER
BETTEN
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
GESUNDHEITSWESEN
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
BERUFE