CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Krankenschwester als Praxisanleiterin

Rechtsdepesche · 2020 · Heft 9-1 · S. 255 bis 257

Dokument
230470
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9-1 / 2020
Jahrgang 18
Seiten
255 bis 257
Erschienen: 2022-02-07 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Für die Anforderung einer entsprechenden Tätigkeit i. S. d. Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe P8 Fallgruppe 2 TVöD (VKA) - „Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit“ - genügt nicht die Bestellung zur Praxisanleitung. Vielmehr ist darzulegen, dass zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderung einer entsprechenden Tätigkeit in dieser Funktion erfüllen.

Schlagworte

ANFORDERUNG AUSBILDUNG KRANKENPFLEGE PRAXISANLEITUNG STATION WAHRNEHMUNG ZEIT PFLEGE PRAXISANLEITER BETTEN PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS GESUNDHEITSWESEN BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG BERUFE