CareLit Fachartikel
Sozialversicherungsrechtlicher Status einer Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes
N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 9-1 · S. 257 bis 260
Dokument
230471
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die regelmäßige Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten ist in der Regel als abhängige Beschäftigung aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegefachkraft im Einzelfall aufheben.
Schlagworte
APPROBATION
ARBEITSZEIT
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
BETRIEB
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
RECHT
RENTENVERSICHERUNG
WAHRNEHMUNG
ZEIT
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
WOHNUNG
DRUCK