CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Krankenschwester als stellvertretende Stationsleitung
N.N. · Rechtsdepesche · 2020 · Heft 9-1 · S. 253 bis 254
Dokument
230473
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Eine „große Station“ im Sinne der Entgeltgruppe P13 des TVöD (VKA) liegt regelmäßig vor, wenn die betreffende Station den Wert von zwölf Beschäftigten nach den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung Nr. 9 überschreitet. Eine Eingruppierung der Stationsleitung in P12 ist auch bei regelhaftem Überschreiten dieser Zahl möglich, wenn der Stationsleitung ein geringeres Maß an Führungsverantwortung obliegt als im Krankenhausbereich üblich.
Schlagworte
STATION
STATIONSLEITUNG
EINGRUPPIERUNG
PFLEGE
VERANTWORTLICHKEIT
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSBEREICH
PSYCHOTHERAPIE
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
FÜHRUNG
ES
Rechtsdepesche