CareLit Fachartikel
Nachtarbeitszuschlag bei Unvermeidbarkeit der Nachtarbeit
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 1 · S. 18 bis 21
Dokument
230480
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Nach § 6 Absatz 5 ArbZG sollen Nachtarbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich für die mit der Nachtarbeit verbundenen Beeinträchtigungen erhalten. Ein Zuschlag in Höhe von 25% auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen stellt regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit dar.
Schlagworte
NACHTARBEIT
ARBEITGEBER
BELASTUNG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
BRANDENBURG
PFLEGE
URTEIL
VERGLEICH
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
MENSCHEN
BERLIN
ES
GESUNDHEIT
ARBEITSLEISTUNG