CareLit Fachartikel
Mitgliedschaft in der Pflegekammer einer beamteten Lehrerin für Fachpraxis mit der Fachrichtung Pflege
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 1 · S. 25 bis 28
Dokument
230483
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Für eine mitgliedschaftsbegründende Berufsausübung in der Pflegekammer ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse tatsächlich angewendet oder verwendet werden; die bloße Möglichkeit der Anwendung oder Verwendung solcher Fachkenntnisse genügt hingegen nicht.
Schlagworte
PFLEGEKAMMER
RHEINLAND-PFALZ
AUSBILDUNG
BERUFSBILD
KRANKENSCHWESTER
PFLEGE
STERBEN
VERGLEICH
ANGST
RECHTSPRECHUNG
BERUFSAUSÜBUNG
SCHULEN
HÖHE
ARBEIT
PERSONEN
ÄRZTE