CareLit Fachartikel
Bundessozialgericht hebt Urteil auf: Strecke vom Bett zum Homeoffice gilt als Betriebsweg
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 1-2 · S. 38 bis 39
Dokument
230532
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer morgens auf dem erstmaligen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit das vorinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen aufgehoben (siehe Ausgabe 5/2021).
Schlagworte
URTEIL
ANERKENNUNG
UNFALL
BERUFSKRANKHEIT
COVID-19
GERICHT
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEITNEHMER
BAYERN
MENSCHEN
ARBEIT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ES
FUSS
SPORT
Sicherheitsbeauftragter