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„Geringe Gefährdung“ gemäß Gefahrstoffverordnung bei Corona-Selbsttest?

Dr. Wilrich, C.; Prof. Dr. Wilrich, T. · ErgoMed · 2022 · Heft 1 · S. 42 bis 44

Dokument
230685
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
Dr. Wilrich, C.; Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 19
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2022-02-14 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Corona-Selbsttests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Und vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbsttests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht.

Schlagworte

GERICHT HAUT ARBEITSSCHUTZ BEURTEILUNG COVID-19 DOKUMENTATION ENTWICKLUNG SACHSEN-ANHALT WIRKUNG FAKULTÄT CORONAVIRUS INFEKTION EIGNUNG LEBEN GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG