Gewaltpräventionsberatung bei NEUSTART
Tsekas, N. · Pflege Professionell · 2022 · Heft Sonderausgabe 9 · S. 63 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine langjährige kriminalpolitische Forderung wurde 2021 umgesetzt und eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung zur Gewaltprävention als Lückenschluss im Sinne des Opferschutzes vom Bundesministerium für Inneres beschlossen. Seit 1. September 2021 müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungsund Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. In fünf Bundesländern – Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich – bietet der Verein NEUSTART, der seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Straffälligenhilfe tätig ist, diese verpflichtende Gewaltpräventionsberat…