CareLit Fachartikel
Welchen Spielraum hat polizeiliches Handeln in der Täterarbeit?
Tkavc, F. · Pflege Professionell · 2022 · Heft Sonderausgabe 9 · S. 45 bis 47
Dokument
230792
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Institution Polizei wird als erste bei einem Notruf gegen häusliche Gewalt tätig und hat demnach als erste Kontakt zum Opfer und Täter. Da die Privatsphäre gesetzlich geschützt ist, bedarf es Rechte, die ein Einschreiten legitimieren (Art. 18/3 BVG).
Schlagworte
GEWALT
BERATUNGSSTELLE
SICHERHEIT
AGGRESSION
ARBEITSPLATZ
BEFRAGUNG
BERATUNG
ENTWICKLUNG
GERICHT
POLIZEI
PRIVATSPHÄRE
GESUNDHEIT
FREIHEIT
GESCHLECHT
MENSCHEN
VERHALTEN