CareLit Fachartikel

Welchen Spielraum hat polizeiliches Handeln in der Täterarbeit?

Tkavc, F. · Pflege Professionell · 2022 · Heft Sonderausgabe 9 · S. 45 bis 47

Dokument
230792
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege Professionell
Autor:innen
Tkavc, F.
Ausgabe
Heft Sonderausgabe 9 / 2022
Jahrgang 5
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2022-02-21 00:00:00
ISSN
2517-9780
DOI

Zusammenfassung

Die Institution Polizei wird als erste bei einem Notruf gegen häusliche Gewalt tätig und hat demnach als erste Kontakt zum Opfer und Täter. Da die Privatsphäre gesetzlich geschützt ist, bedarf es Rechte, die ein Einschreiten legitimieren (Art. 18/3 BVG).

Schlagworte

GEWALT BERATUNGSSTELLE SICHERHEIT AGGRESSION ARBEITSPLATZ BEFRAGUNG BERATUNG ENTWICKLUNG GERICHT POLIZEI PRIVATSPHÄRE GESUNDHEIT FREIHEIT GESCHLECHT MENSCHEN VERHALTEN