CareLit Fachartikel
Die „Sputnik-Falle“
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2022 · Heft 3 · S. 44 bis 45
Dokument
230808
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitarbeitende in der ambulanten Pflege müssen bis 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder ein Zeugnis über die medizinische Kontraindikation der Impfung vorlegen. Zusätzliche Herausforderungen können sich beim Einsatz von Mitarbeitenden aus Drittstaaten ergeben.
Schlagworte
PFLEGE
ARBEITGEBER
IMPFUNG
GESUNDHEITSAMT
EINRICHTUNG
ZEUGNIS
ARBEITSRECHT
BETRIEB
CORONA
PRAXIS
ES
KOMMUNIKATION
INTERNET
WISSENSCHAFT
Häusliche Pflege