Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG für MTA?
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 3 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung sieht § 20a Infektionsschutzgesetz vor, dass ab dem 15. März 2022 Personen, die in den § 1 Abs. 1 Nr. 1 abschließend benannten Einrichtungen und Unternehmen, in denen auch MTA tätig sind, wie zum Beispiel a) Krankenhäuser, b) Einrichtungen für ambulantes Operieren, c) Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen, d) Dialyseeinrichtungen, e) Tageskliniken, f) Entbindungseinrichtungen, g) Behandlungsoder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen vergleichbar sind, h)…