No risk, more fun! Risikomanagement als Steuerungselement
Kentrup, A.; Kräh, T. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 3 · S. 19 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 823 das Prinzip fest: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Aus diesem einen Satz sprechen die Ziele des Schadenersatzes und der Schadensvermeidung. Damit sind auch die Aspekte angeführt, um die es in dem vorliegenden Beitrag geht: Welche Möglichkeiten hält das Risikomanagement für ein Krankenhaus bereit, um die Bilanz vor den finanziellen Auswirkungen des Schadenersatzes zu schü…