CareLit Fachartikel
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung einer Arbeitnehmerin
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 7 bis 17
Dokument
231170
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Die vom Bundesarbeitsgericht zur Eingruppierung einer Stationsleitung in einem Krankenhaus aufgestellten Grundsätze (29.01.2020 - 4 ABR 8/18) sind auch auf die Wohnbereichsleitung in einem Pflegeheim für ältere Menschen anzuwenden, wenn die Einrichtung nach dem Stationsmodell im Sinne der Vorbemerkungen von Teil B XI Beschäftigte in Gesundheitsberufen 2. Leitende Beschäftigte in der Pflege der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD-VKA organisiert ist.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
STATION
PFLEGE
STATIONSLEITUNG
MITARBEITER
BETRIEB
STELLENBESCHREIBUNG
ENTSCHEIDUNG
AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
PERSONALENTWICKLUNG
ES
PFLEGEHEIME
SCHREIBEN
PERSONEN