CareLit Fachartikel

Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung einer Arbeitnehmerin

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 7 bis 17

Dokument
231170
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
7 bis 17
Erschienen: 2022-03-08 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Die vom Bundesarbeitsgericht zur Eingruppierung einer Stationsleitung in einem Krankenhaus aufgestellten Grundsätze (29.01.2020 - 4 ABR 8/18) sind auch auf die Wohnbereichsleitung in einem Pflegeheim für ältere Menschen anzuwenden, wenn die Einrichtung nach dem Stationsmodell im Sinne der Vorbemerkungen von Teil B XI Beschäftigte in Gesundheitsberufen 2. Leitende Beschäftigte in der Pflege der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD-VKA organisiert ist.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG STATION PFLEGE STATIONSLEITUNG MITARBEITER BETRIEB STELLENBESCHREIBUNG ENTSCHEIDUNG AUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG MENSCHEN PERSONALENTWICKLUNG ES PFLEGEHEIME SCHREIBEN PERSONEN