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Hygienemängel bei Infusion im Krankenhaus - wer muss was beweisen?

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 1 · S. 49 bis 50

Dokument
231174
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2022-03-08 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fall 260 Wegen Schmerzen an der Lendenwirbelsäule und Sensibilitätsstörungen am linken Bein begab sich der Kläger 2013 in die Notaufnahme des Klinikums der Beklagten. Dort wurde ihm ein venöser Zugang zur Verabreichung intravenöser Medikamente in der rechten Ellenbeuge gelegt. Der Kläger wurde stationär aufgenommen.

Schlagworte

INFUSION BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS BEHANDLUNGSFEHLER ENTSCHEIDUNG INFEKTION KRANKENAKTE LUNGE MITARBEITER SENSIBILITÄTSSTÖRUNGEN BEIN SCHÜTTELFROST FIEBER STAPHYLOCOCCUS THROMBOPHLEBITIS VENENTHROMBOSE