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Vorsätzliches Anhusten kann den Arbeitsplatz kosten.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 3 · S. 42 bis 43

Dokument
231445
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2022-03-16 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Einem Arbeitnehmer, der absichtlich einen Kollegen anhustet mit den Worten „Ich hoffe, du bekommst Corona“ kann außerordentlich fristlos gekündigt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Regelverletzung beweisen können. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) in einem aktuellen Urteil.

Schlagworte

UNTERNEHMEN CORONA FRAU RECHT ARBEITGEBER BERUFSKRANKHEIT GERICHT NORDRHEIN-WESTFALEN ABMAHNUNG ARBEITSPLATZ MUND NASE HUSTEN NIESEN ARBEITSVERHÄLTNIS INFEKTION