CareLit Fachartikel
Vorsätzliches Anhusten kann den Arbeitsplatz kosten.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Dokument
231445
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem Arbeitnehmer, der absichtlich einen Kollegen anhustet mit den Worten „Ich hoffe, du bekommst Corona“ kann außerordentlich fristlos gekündigt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Regelverletzung beweisen können. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) in einem aktuellen Urteil.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
CORONA
FRAU
RECHT
ARBEITGEBER
BERUFSKRANKHEIT
GERICHT
NORDRHEIN-WESTFALEN
ABMAHNUNG
ARBEITSPLATZ
MUND
NASE
HUSTEN
NIESEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
INFEKTION