CareLit Fachartikel
Tierbetreuerinnen und -betreuer besser schützen: Geänderte Unfallverhütungsvorschriften
N.N. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 3 · S. 15
Dokument
231450
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat 2021 die Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1) überarbeitet. Die geänderten Vorgaben sind verbindlich. Der Unternehmer ist für die Umsetzung verantwortlich.
Schlagworte
TIERHALTUNG
BETRIEB
SICHERHEIT
SOZIALVERSICHERUNG
UMBAU
VORSCHRIFTEN
ES
TIERE
MENSCHEN
PERSONEN
Sicherheitsbeauftragter