CareLit Fachartikel
Bußgelder gegen ungeimpfte Pflegekräfte?
Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 4 · S. 12
Dokument
231552
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheitsämter kündigen an, in strenger Anwendung der Bußgeldregelungen des Infektionsschutzgesetzes Bußgelder gegen die Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen festzusetzen, die ihren Einrichtungen nicht zum 15.3.2022 ihren vollständigen Impfstatus, einen gültigen Genesenennachweis oder ein Kontraindikationsattest vorgelegt haben. Eine bundeseinheitliche Anwendung der Regelungen zur Impfpflicht in der Pflege besteht nicht.
Schlagworte
NIEDERSACHSEN
PFLEGE
ARBEITSRECHT
ALTENHEIM
ARBEITGEBER
GESUNDHEITSAMT
KATALOG
RHEINLAND-PFALZ
WIRTSCHAFT
ZEIT