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Ärzte müssen Profil Eintrag dulden

Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2022 · Heft 3 · S. 38 bis 39

Dokument
231712
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 15
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2022-04-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Internetportale dürfen Ärzte und Zahnärzte aufführen und von Patienten bewerten lassen. Wegen des öffentlichen Interesses im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit besteht kein Anspruch auf Löschung des dort eingetragenen Profils. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Anja Mertens

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF AFGHANISTAN AUFNAHME DELEGATION EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT GRUPPE INTERNET ÄRZTE ZAHNÄRZTE PATIENTEN ES DEUTSCHLAND G+G Gesundheit und Gesellschaft