CareLit Fachartikel
Ärzte müssen Profil Eintrag dulden
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2022 · Heft 3 · S. 38 bis 39
Dokument
231712
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Internetportale dürfen Ärzte und Zahnärzte aufführen und von Patienten bewerten lassen. Wegen des öffentlichen Interesses im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit besteht kein Anspruch auf Löschung des dort eingetragenen Profils. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Anja Mertens
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
AFGHANISTAN
AUFNAHME
DELEGATION
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
GRUPPE
INTERNET
ÄRZTE
ZAHNÄRZTE
PATIENTEN
ES
DEUTSCHLAND
G+G
Gesundheit und Gesellschaft