Neuer Service für Arbeitgeber: Einheitliche Ansprechstellen nach § 185a SGB IX
Baar, H. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 29 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Einleitung Die Einheitlichen Ansprechstellen wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes als § 185a neu in den Aufgabenkatalog der Integrationsämter und somit in das SGB IX aufgenommen. Sie gehen auf einen Entschließungsantrag der Fraktionen im Bundestag von CDU/CSU und SPD zurück und entsprechen dem langjährigen Wunsch der Arbeitgeber, zur Überwindung des gegliederten Sozialleistungssystems entsprechende Ansprechstellen einzurichten. Die Integrationsämter beauftragen nach § 185a Abs. 5 SGB IX die Integrationsfachdienste (IFD) oder andere geeignete Träger als Einheitliche Ansprechstellen. Im Folgenden werd…