CareLit Fachartikel

Der Inklusionsbeauftragte nach § 181 SGB IX

Zorn, G. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 34 bis 39

Dokument
231730
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Zorn, G.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 61
Seiten
34 bis 39
Erschienen: 2022-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Bereits das Schwerbehindertengesetz kannte in § 28 den Beauftragten des Arbeitgebers. Die gesetzliche Regelung ist in das SGB IX übernommen worden. Mit dem BTHG ist dann der Beauftragte des Arbeitgebers in den Inklusionsbeauftragten umbenannt worden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verdeutlichen. Die gesetzliche Regelung des § 181 SGB IX ist übersichtlich. Danach hat der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten Schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Insbesondere für größere Arbeitgeber wird die Möglichkeit („falls erforderlich“) eröffnet, m…

Schlagworte

ARBEITGEBER GESETZ MITARBEITER BETRIEB ZUSAMMENARBEIT BEHINDERUNG RECHT UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER MENSCHEN PRAXIS ES ARBEITSVERHÄLTNIS EIGNUNG VERSTÄNDNIS PERSONEN