Der Inklusionsbeauftragte nach § 181 SGB IX
Zorn, G. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 2 · S. 34 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits das Schwerbehindertengesetz kannte in § 28 den Beauftragten des Arbeitgebers. Die gesetzliche Regelung ist in das SGB IX übernommen worden. Mit dem BTHG ist dann der Beauftragte des Arbeitgebers in den Inklusionsbeauftragten umbenannt worden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verdeutlichen. Die gesetzliche Regelung des § 181 SGB IX ist übersichtlich. Danach hat der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten Schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Insbesondere für größere Arbeitgeber wird die Möglichkeit („falls erforderlich“) eröffnet, m…